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Ab 01.03.2019 ist die neue UBA-Empfehlung vom 18.12.2018 zur Untersuchung von Legionellen in Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit der ISO 11731 verbindlich anzuwenden.

Hinsichtlich der Auswertung und der Prüfberichte sind folgende Punkte zu beachten :

  • Es müssen zukünftig andere Nährböden verwendet werden. Außerdem wird als zusätzlicher Schritt eine Säurebehandlung der Membranfilter eingeführt. Diese Maßnahmen werden zur Folge haben, dass die Ergebnisse nicht in allen Fällen mit bisherigen Untersuchungen vergleichbar sind; d.h., es können evtl. auch höhere Konzentrationen auftreten.
  • Die Angabe eines Ergebnisses „0“ ist in Zukunft auf Grund der geänderten Methodik nicht mehr möglich. Wenn keine Legionellen nachzuweisen sind, wird das Ergebnis „<2 KBE/100 ml“ lauten. Die Aussage ist aber mit dem bisherigen Ergebnis „0“ gleichzusetzen.

Unser Labor hat die Änderungen zum 18.02.2019 umgesetzt und erfüllt somit die neuen Vorgaben.

Bezüglich der Untersuchungspflichten für Legionellen im Trinkwasser und der Untersuchungsintervalle ergeben sich keine Änderungen.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich jederzeit an uns wenden.