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Mit der Neufassung der TrinkwV vom 09.01.2018 ist die HBICON GmbH als zugelassene Untersuchungsstelle verpflichtet, bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella sp. unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren (§15a).

Andererseits ist für den Betreiber der Warmwasser-Anlage eine Meldung an die Behörde nicht mehr erforderlich, wenn ihm ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits durch das Labor erfolgt ist.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, erhalten Sie bei HBICON umgehend die gewünschte Auskunft.