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Aktuelles

Am 06.10.2017 wurde der HBICON GmbH für die nächsten fünf Jahre erneut die Kompetenz als Prüflaboratorium bestätigt. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hat eine entsprechende Urkunde ausgestellt, die Sie unter dem Menüpunkt „Downloads“ finden.

Mit der Veröffentlichung der 42. BImSchV im Jahr 2017 wurde die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Wasser aus Rückkühlwerken geschaffen. Auslöser war das Auftreten von Legionellen-Infektionen, die durch die mikrobiologische Belastung von Kühlwasser verursacht wurden.

Mit der Neufassung der TrinkwV vom 09.01.2018 ist die HBICON GmbH als zugelassene Untersuchungsstelle verpflichtet, bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella sp. unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren (§15a).